Stefan Holzweber
Holzi‘s Autowerkstatt
Franz Schubert Straße 19,
2345 Brunn am Gebirge
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGBs) der Holzi’s Autowerkstatt:
1. PROBEFAHRTEN
(1.1) Der Instandsetzungsauftrag umfaßt die
Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und
Aggregaten Probeläufe sowie Probe- und
Überstellungsfahrten - unter Verwendung von
Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen -
durchzuführen.
2. ZAHLUNGEN
(2.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungs-
arbeiten und verkaufte Waren hat bei Übergabe
bar oder mit Bankomat zu erfolgen;
3. ABSTELLUNG von Fahrzeugen auf
öffentlicher Verkehrsfläche
(3.1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß
der Reparaturgegenstand ab jenem Tag, der dem
im Auftragsschreiben genannten Fertigstellungs-
termin folgt, vom Auftragnehmer auf öffentlicher
Verkehrsfläche abgestellt werden kann. Ebenso
wie bei schriftlicher oder mündlicher Benach-
richtigung über die Fertigstellung. Der Auftrag-
geber haftet ab diesem Zeitpunkt selbst für
allfällige Schäden durch Naturgewalten sowie
Einbruch, Diebstahl und jegliche Beschädigungen
am Reparaturgegenstand.
4. ALTTEILE
(4.1) Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile
- sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten
Fertigstellungstermin aufzubewahren und deren
Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt
verlangt werden, nach Abholung des Reparatur-
gegenstandes ist der Auftragnehmer berechtigt,
diese Altteile zu entsorgen.
(4.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten
des Auftraggebers.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
(5.1) Alle gelieferten und anmontierten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Auftragnehmers.
6. RECHT zur Zurückbehaltung des
Reparaturgegenstandes
(6.1) Dem Auftragnehmer steht wegen aller
seiner Forderungen aus dem gegenständlichen
Auftrag, insbesondere für den gemachten
Aufwand oder aus dem ihm verursachten
Schaden, sowie für einschlägige Material-
lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem
betroffenen Reparaturgegenstand des Auftrag-
gebers zu.
7. BEHELFSREPARATUREN
(7.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die
nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt
werden, ist lediglich mit einer den Umständen
entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit
zu rechnen und jegliche Ansprüche auf Garantie
haben keine Geltung.
8. GEWÄHRLEISTUNG und
Leistungsbeschreibung
(8.1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die
durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und für
die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen
Frist.
(8.2) Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
(8.3) Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose
Behebung der nachgewiesenen Mängel in
angemessener Frist und zumutbarer Weise; ist
eine Behebung nicht möglich oder mit unverhält-
nismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ange-
messener Ersatz zu leisten.
(8.4) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen
der Gewährleistung hat der Auftraggeber den
Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in
dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu
überstellen; ist eine Überstellung untunlich, ist
der Auftragnehmer zu verständigen. Dieser kann
dann entweder die Überstellung auf seine Kosten
und Gefahr oder die Durchführung der Arbeiten
im Rahmen der Gewährleistung bei einem
anderen Betrieb, zu dem die Überstellung durch
den Auftraggeber tunlich ist, verlangen oder
angemessenen Ersatz leisten.